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Forderungsausfall und Deliktunfähigkeit – wichtige Einschlüsse für die Haftpflichtversicherung

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Es ist schon erschreckend, dass es noch immer Haushalte in Deutschland gibt, die denken, auf eine Haftpflichtversicherung verzichten zu können. Selbst Verbraucherschützer warnen davor, ohne Privathaftpflicht durch das Leben zu gehen. Menschen geben hunderte von Euro für die Vollkasko ihres Autos aus, sich selbst schützen sie jedoch nicht vor einem finanziellen Desaster. Hintergründe hatte ich schon in diesem Artikel geschildert. An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf zwei besondere Risiken eingehen, den Forderungsausfall und die Deliktunfähigkeit.

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Forderungsausfall schützt bei fehlender Haftpflichtversicherung des Schädigers

Normalerweise denken wir bei einer Haftpflichtversicherung nur daran, dass wir geschützt sind, wenn wir einen Schaden anrichten. Die Haftpflichtversicherung bietet aber auch Schutz, wenn wir von einem Dritten geschädigt werden. Wie eingangs erwähnt, gibt es immer noch Menschen, die sich nicht dagegen abgesichert haben, einer Person einen Schaden zuzufügen. Das mag im Rahmen eines Bagatellschadens nicht weiter tragisch sein. Kritisch wird es allerdings, wenn eine nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigung entsteht. Schmerzensgeldverpflichtungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe nachzukommen, ist nicht für jeden möglich. Das BGB sagt aber, dass ein Schädiger mit seinem gesamten Vermögen dafür gerade stehen muss, dem Regress nachzukommen. Geht einmal in Gedanken ein halbes Jahr zurück, und stellt euch vor, ein Biker hätte euch mit dem Rad auf dem Fußweg umgefahren. Einfach mal vorstellen – ihr könntet heute euren Beruf nicht mehr ausüben, die Erwerbsminderungsrente ist dürftig, der Biker hat kein Geld und ihr einen wertlosen Titel über 50.000 Euro Schmerzensgeld für die nächsten 30 Jahre in der Tasche. Das ist zum Glück aber nur eine Vision. Dieses Risiko lässt sich durch den Einschluss des Forderungsausfalls in der Privathaftpflicht ausschließen. In diesem Fall tretet ihr den Titel an euren Versicherer ab, und diese stellt den Schädiger so, als ob er auch dort versichert gewesen wäre, und übernimmt die Zahlung.  Eine Privathaftpflicht kostet nicht die Welt, die Aufwendungen für den  Zusatzbaustein Forderungsausfall sind marginal, aber absolut empfehlenswert.

Kinder nicht unbedingt in der Haftpflichtversicherung abegedeckt

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Deliktunfähigkeit – das schlechte Gewissen kann trotz Haftpflichtversicherung teuer werden

Das Thema Deliktunfähigkeit von Kindern betrifft euch nicht nur als Eltern. Großeltern, die häufiger auf euren Nachwuchs aufpassen, sind hier ebenfalls betroffen. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter 10 Jahren, nicht für Schäden, die sie verursacht haben, zur Verantwortung gezogen werden können. Demzufolge bessteht auch nicht automatisch Versicherungsschutz in der Haftpflicht.  Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kleinen, auch unter Aufsicht, richtig schön Mist bauen und beispielsweise einen Nachbarn schädigen. Werfen sie nur eine Scheibe ein, ist das nicht weiter tragisch, es kostet halt Geld. Kritischer wird es jedoch, wenn beispielsweise das Auto verkratzt wird. Eine Neulackierung kostet Tausende, und kaum ein Elternteil wird sich auf die Deliktunfähigkeit seines Sprosses berufen und die Reparatur verweigern. Es ist also absolut ratsam, die eigene Haftpflichtversicherung darauf zu überprüfen, ob Schäden durch deliktunfähige Kinder auch abgesichert sind. Genauso wie der Einschluss des Forderungsausfall ist der Beitrag dafür marginal.


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